Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude an der Ecke zur Usinger Straße; es gehört zu einer dreiseitigen Hofanlage mit überdachtem Tor. Das Wohngebäude im EG verputzt, im OG holzverschindelt, das Fachwerkgefüge aus dem 17. oder 18. Jh. aber offenbar ursprünglich erhalten. Der auf der Giebelseite zur Straße erkennbare Geschossversatz läßt an ein Fachwerkgefüge mit geschnitzten Zierformen denken. Eine örtliche Besonderheit ist die Andachtsfigur in einem Schutzhäuschen auf Brüstungshöhe im Obergeschoss ebenfalls der Giebelseite zur Straße. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |