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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude; es gehört zu einem hakenförmigen Hof schräg gegenüber der ehemaligen Mädchenschule. Das verputzte Fachwerkwohnhaus vermutlich aus der Wiederaufbauzeit nach dem Dorfbrand von 1716. Das Gefüge des zweizonigen Baus scheint ursprünglich erhalten zu sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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