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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, das sich im Ober-Mörler Ortsbild durch den Reichtum seiner Schmuckformen in den Brüstungsgefachen des Ober- und Dachgeschosses der Straßenseite auszeichnet; das Haus entstanden in der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts, der zugehörige winkelförmige Hof Teil der Gesamtanlage des Ortskerns von Ober-Mörlen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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