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Giebelständiges Wohnhaus, zweigeschossig mit Krüppelwalm zur Straße und steilem Satteldachgiebel rückwärtig. Völlig verputzter Bau, über massivem Erdgeschoss jedoch Fachwerk, durch leichten Geschossvorsprung erkenntlich. Fenster teilweise mit Sandsteingewänden, im Obergeschoß mit schlichten Holzrahmungen. Das im Straßenbild optisch wirksame Wohnhaus dürfte ins 18. Jh. zurückreichen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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