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Zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude an der Einmündung der Schustergasse in die Frankfurter Straße; das aus dem 18. Jahrhundert stammende Gebäude hebt sich einmal durch die vollständige Erhaltung seines Holzgefüges im Ober-Mörler Ortsbild hervor. Zum anderen ist die geringe Größe des Gebäudes wie der zugehörigen Parzelle ein anschauliches Indiz für die sozialen Unterschiede unter den Bewohnern des historischen Dorfes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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