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Zweigeschossiges Fachwerkgebäude von Anfang des 18. Jahrhunderts, das örtlich als Herberge überliefert wird; der zugehörige Hof leider nicht in der alten Form erhalten. Der Standort der Herberge befand sich ursprünglich unmittelbar vor der sogenannten "Unterpforte", also außerhalb des befestigten Dorfes. Der giebelständige historische Fachwerkbau auf der Seite zur Frankfurter Straße mit schönen Zierstreben, im Giebeldreieck dominierendes Schmuckmotiv das Gefach über dem Hahnenbalken mit Überschneidung von Andreaskreuz und Viertelkreisstreben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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