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Biedermeierliche Villa, die sich der Arzt Dr. Stoll in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts auf der nördlichen Usaseite unmittelbar vor dem Ortskern von Ober-Mörlen errichten ließ; die Mittelachse der südlichen Längsseite mit Verandavorbau im Erdgeschoss, Vorwölbung im Obergeschoss und großer Walmgaube des Daches ist offenbar bewusst auf die Blickachse der vom Ortskern kommenden Frankfurter Straße ausgerichtet. Besonders erhaltenswert auch die Einfriedung des Grundstückes mit Holzzaun zwischen gemauerten Pfeilern mit Ziegelabdeckung. Kulturdenkmal aus künstlerischen und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |