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Giebelständiges, wohl um 1800 entstandenes Wohnhaus. Zweigeschossig mit Satteldach, Erdgeschoss massiv erneuert, Obergeschoss wohl in Fachwerk; leichter Geschossvorsprung. Der Eingang hofseitig, Fenster im Erdgeschoss mit hölzernen Klappläden. Im Gegenüber zu den Häusern Nr. 31-35 auch von straßenbildbestimmender Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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