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Der Friedhof liegt nördlich vor Ober-Mörlen noch auf der linken Usa-Seite. Er erstreckt sich teilweise über das Areal des zum Ober-Mörler Schloß gehörigen ehemaligen Lustgartens (vgl. Frankfurter Straße 31). Die Gesamtanlage des Friedhofs, der in seiner Entstehung auf das 19. Jahrhundert zurückgeht, ist denkmalpflegerisch ohne Belang. Als einzelne Kulturdenkmäler sind hingegen die neugotischen Familiengrabmäler Merkel, von Wetzel sowie von Nordeck zur Rabenau zu bewerten. Die beiden zuletzt genannten Familien als vorübergehende Eigentümer des Ober-Mörler Schlosses ortsgeschichtlich von besonderer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |