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In eindrucksvoller Lage errichtetes Kriegerdenkmal, 1921 gestiftet von dem Landwirt Philipp Bär und seiner Frau Margarethe. Der markante Felsvorsprung wurde bewusst als Sockel für die Errichtung des mächtigen Kreuzes aus hellem Sandstein gewählt, und es wird somit eine Einheit aus Natur und künstlerischer Gestaltung gebildet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |