Falkensteiner Straße 9, Tor
Falkensteiner Straße 9
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Hochtaunuskreis
Königstein
  • Im Rothschildpark 1
  • Graf-Stolberg-Straße
Sachgesamtheit Villa Rothschild
Flur: 5
Flurstück: 141/5, 141/7, 641, 642

Für den Bankier Wilhelm Carl von Rothschild und dessen Gemahlin Hannah Mathilde 1888-94 nach mehrfach geänderten Plänen des Architektenduos Armand-Louis Bauqué und Emilio Pio erbaute Villa. Mit dem vergleichbar konzipierten Schloss in Reichenau, Niederösterreich, waren beide Architekten bereits zuvor für ein Mitglied der weitverzweigten Familie tätig geworden. Ausführender Architekt hier: Franz von Hoven. Ab 1924 im Besitz des Enkels Rudolf von Goldschmidt-Rothschild, 1938 unter dem Druck des NS-Regimes Verkauf an Georg von Opel, von diesem an die „Reichsgruppe Banken“ und die „Wirtschaftsgruppe Freier Banken“ abgetreten. Ab 1947 als Tagungsstätte an den Länderrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (Bizone) verpachtet. Spielte ab 1949 als „Haus der Länder“ eine bedeutende Rolle beim politischen und wirtschaftlichen Wiederaufbau des westlichen Deutschland. 1955 Aufteilung des restituierten Anwesens; an die Stadt Königstein durch Verkauf gingen Villa und Park und als Geschenk ein Großteil der jenseits der Falkensteiner Straße gelegenen Nutzgärten (ca. 2 ha, heute Sportplatz); ebenfalls von der Villa getrennt wurden die Remisen / Stallungen (Graf-Stolberg-Straße 1/3). Seit 1956 Hotel und Gas­tronomiebetrieb „Sonnenhof“. Nach Umbau und Sanierung am 1. März 2007 unter dem Namen „Villa Rothschild“ als „Boutiquehotel“ wieder eröffnet.

Prominent auf dem Sattel des Raufenberg, einem Ausläufer des Falkensteiner Burgsporns, platzierter Bau. Liegt inmitten des durch Arrondierung (Ankauf von Privathäusern, einem Sanatorium und einer Volksheilstätte auf Falkensteiner Gemarkung) auf über 10 ha ausgedehnten, mit einer ziegeleingedeckten Bruchsteinmauer umfriedeten Parks. Gestaltung durch die Gartenarchitekten Siesmayer: Erschließung malerischer Landschaftsbilder und Städteansichten (Königstein, Kronberg, Frank-furt) über Sichtachsen; Hinleitung zu lauschigen Plätzchen wie auch zu einem Felsgarten mit (künstlichem) Wildbach über verschlungene Wege. An der Parkeinfahrt ein von laternenbekrönten Sandsteinpfosten flankiertes Tor der Rokokozeit (die schmiedeeisernen, von der das Rothschildwappen zeigenden Laterne bekrönten Flügel angeblich von einem Loire-Schloss stammend; das Gitter einer ehemalige Mannpforte erhalten). Zwischen Tor und Frankfurter Straße vermittelnd die eigens angelegte Sonnenhofstraße.

Der durch eine Fülle historischer Zitate, den Einsatz materialvielfältiger Baustoffe – graugrüner Taunusschiefer, Sandstein, Klinker, Putz, Stuck, oxydiertes Kupfer, Holz – und üppigen Dekor bestechende Bau orientiert sich im Grundriss an dem in England ab dem späten 18. Jahrhundert voll zur Entfaltung gekommenen, asymmetrischen Landhausstil. An der Eingangsseite hofartige Ausbildung durch den vom Hauptbau um einen runden Treppenturm abgewinkelten, etwas einfacher gestalteten Wirtschaftstrakt; die Loggien und Terrasse aufweisende Gartenseite durch diese Konstellation uneinsehbar privat gehalten. Der unter hoher Dächermasse liegende Hauptbau durch mehrheitlich in Bezug auf die Raumabfolge des Erdgeschosses – im Norden der durch das Gebäude gezogene und durch einen Gang abgetrennte Billardraum, gefolgt von zwei terassenseitigen Salons bzw. Halle / Treppenhaus, im Süden das der Anrichte / Küche nahegelegene Speisezimmer – stehende und in dekorativen Fachwerkgiebeln aufgehende Risalite durchformt. Die Fassaden von Gesimsen und den in gelbem Sandstein und roten Ziegeln alternierenden Wandverkleidungen horizontal gegürtet.

Ebenfalls zur Sachgesamtheit gehörig ein Nebengebäude, siehe Graf-Stolberg-Straße 1-3.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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