Frankfurter Straße 16, 18a, Nebengebäude
Frankfurter Straße 18
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Hochtaunuskreis
Königstein
  • Frankfurter Straße 16
  • Wiesbadener Straße
  • Frankfurter Straße 18a
  • Frankfurter Straße 18
Sachgesamtheit Villa Kohnspeyer
Flur: 11
Flurstück: 22/7, 25/13, 25/8, 25/9

1857 erwarb der Kurgast Wilhelm Schulz aus Krefeld das Gelände der Gärtnerischen Baumschule und erbaute einen Wohnsitz, zu dem möglicherweise bereits auch schon ein Neben­gebäude ressortierte. 1867 wurde der Besitz an den Frankfurter Bankier und Handelsmann Sigismund Leopold Kohnspeyer verkauft, der um 1870/73 dem Anwesen (Villa Nr. 18, östlicher Teil des Nebengebäudes Nr. 16) durch den Frankfurter Bauunternehmer Georg Kalb modischen Schliff verleihen und das ehemals bis zur Wiesbadener Straße und über die Thewaltstraße reichende Gelände von Heinrich Siesmayer in einen (zeitweise öffentlich zugänglichen) Park mit Bootsteich und kleinem Tiergarten verwandeln ließ.

Das über Kellergewölben erbaute, straßenseitig über eine mit Buntsandstein eingefasste Tür erschlossene, zweigeschossige Wohnhaus mit seinen jeweils dreiachsig durchfensterten Fassaden und Satteldach erhielt eine dekorreiche, ochsenblutfarben gefasste Scheinarchitektur im Schweizerhausstil. Dem verputzten Erdgeschoss folgt ein blockhaushaft horizonal verbrettertes Obergeschoss, über dem die mit vertikalen und an den Rändern ausgesägten Brettern verkleideten Giebelfelder aufragen. Auf der über Eck laufenden Terrasse stehen die geschnitzten Pfosten des im Schutz der überstehenden Traufen und Giebel liegenden und zusätzlich von überaus reich verzierten, partiell gebündelten Knaggen getragenen, nach Süden breiter werdenden Balkons, der seinerseits mit ausgesägten Brettdocken geschmückten ist. Ebenfalls üppig verziert die der Holzverschalung des Obergeschosses aufgelegten, hölzernen Fensterrahmen.

Östlich davon das aus zwei aneinander gebaute Baukörpern bestehende Nebengebäude. Der Ostbau, ein exquisites Exemplar des romantischen Klassizismus, beinhaltete ursprünglich – Türen und Tor an der Front weisen noch darauf hin – zwei separate Ställe und eine Remise mit im Obergeschoss zweckdienlich zugeordneten Futter- und Strohböden sowie drei Kammern für Bedienstete. 1907, das Anwesen war bereits an die Erbin übergegangen, wurde das Gebäude nach Entwurf von Alfred Günther mehrheitlich zu Wohnzwecken (Personal / Gäste) umgebaut. Streng ge­schnittener, axial mit buntsandstein­farben gefassten Schwibbogenöffnungen durchfensterter und an der längsseitigen Front mit abgefastem Zentral-risalit akzentuierter Baukörper. In der Horizontalen mittels eines mit diamantbesetzten „Knochen“ verzierten Sohlbankgesimses gegliedert. Das vorgezogene Walmdach mit geschnitzten, aus dem Wandornament des Obergeschosses tretenden Konsolen abgestützt. Neben der Südseite ein passend gestaltetes Gartenhäuschen.

Längsseitig angegliedert der bauzeitlich nicht belegte Westbau (frühes 20. Jahrhundert?). Unterschiedliche Regionalstile der Holzbauweise ansprechendes Nebengebäude bzw. Wohnhaus von zwei Geschossen, mit leicht vorstehendem, an den Traufseiten einerseits durch ein Zwerchhaus mit Schwebegiebel aufgebrochenem, andererseits mit einer Gaupe besetztem Satteldach. Die axial durchfensterten Fassaden im Erdgeschoss verputzt, ab Geschossüberstand dann mit einem unterschiedliche Formen des Andreaskreuzes zeigenden Zierfachwerk belebt; die Giebelfelder verbrettert. An die Nordseite angesetzt ein den Windfang aufnehmender, zweigeschossiger Verandenbau mit kleinteilig versprosster Verglasung; im Westen in Holzkonstruktion vortretend ein ähnlich verglaster Wintergarten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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