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Im Zusammenhang mit der Kaserne, in der von 1923-29 Truppen der Allierten stationiert waren (siehe Bischof-Kaller- und Bischof-Kindermann-Straße, zur Sachgesamtheit gehörig), angelegte und durch einen Mauerzug miteinander verbundene Wohnhäuser. Querrechteckig gelagerte, zweigeschossige, verputzte und streng axial durchfensterte Massivbauten mit polygonalen, von Hauben beschlossenen Eckerkern und Walmdächern. Die Fassaden mit farblich abgesetzten Bändern in der Horizontalen gegliedert; die Fenstergewände der Erker mit Rustika betont.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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