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Am Hang des Kirchberges 1671 in Traufenstellung erbautes Pfarrhaus der katholischen Kirchgemeinde Sankt Georg. Geräumiger Bau von zwei Geschossen mit großzügiger, auch aus Vierergruppen bestehender Durchfensterung, hofseitiger Erschließung und Satteldach. Das Fachwerk zumeist aus einem mit wandhohen Streben ausgesteiften einzelnen Riegelzug bestehend. Davon abweichend mit doppeltem Riegelzug ausgelegt jedoch das Gefüge am giebelseitigen und mit geschnitzten Eckpfosten hervorgehobenen Obergeschoss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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