Oberhochstadter Straße 18a, ev. Kirche
Oberhöchstadter Straße 18a, Innenraum
Oberhöchstadter Straße 18a, Innenraum, Blick zum Altar
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Hochtaunuskreis
Oberursel
  • Oberhöchstadter Straße 18a
  • Oberhöchstadter Straße
Ev. Christuskirche mit Platzanlage
Flur: 31
Flurstück: 1446/1, 1446/2

1913/14 nach Plänen der Karlsruher Architekten Curjel & Moser erbaute Christuskirche. Zweiter Kirchenbau der evangelischen Gemeinde Oberursel (siehe Schulstraße 25). Steht dicht an der Straße in einem mit Freitreppe und ummauerter Platzanlage gestalteten Umfeld. Schönes Beispiel der Reformarchitektur. Saalbau mit blockhafte, verputzte Baukörper mit längsseitig sechsachsiger Gliederung unter hohem Walmdach liegend. Rückseitig über querrechteckigem Grundriss austretend ein Gemeindesaal mit abgewalmtem Dach. Im Südosten angegliedert der mächtige Turm mit um die Glockenstube gezogener Plattform und Zwiebelhaube. Gestalterisch hervorgehoben die Front. Stirnwand und Mittelrisalit mit geschweiftem Dreieckgiebel werden von kolossalen, dorischen Pilastern gegliedert; die Zentralachse eingenommen von dem den Eingang schirmenden, dorischen Säulenportikus mit abgewalmtem Dach und dem darüberliegenden, mächtigen Rundbogenfenster mit kleinteiliger Stahlversprossung. Die Organisation des von zweigeschossigen Fenstern belichteten Gottesdienstraumes folgt dem Wiesbadener Programm: umlaufende Empore, in vertikalen Bezug stehend Altar, Kanzel und Orgel und darauf ausgerichtet die um das Halbrund des Mensapodests geordnete Bestuhlung. Die Kassettierung der tonneneingewölbten Decke als Motiv genommen für die hölzernen Verkleidungen der halbrund zurücktretenden Altarwand und der Stirnseite des geschwungen vortretenden Orgelgehäuses.

Bauzeitliche Farbglasfenster von A. Babberger mit Szenen aus dem Leben Christi; Orgel von H. Hillebrand, bei Einbau des Orgelgehäuses 1965/66 leicht verändert; die zur Einweihung der Kirche eingesetzten vier Bronzeglocken der Firma Rincker, Sinn, in den beiden Weltkriegen eingezogen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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