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1905/06 nach Entwurf des Architekten Heinrich Laube für Georg Leopold Coste, Frankfurt am Main, auf damals weithin noch freiem Feld teils als Wohneigentum, teils als Verkaufsobjekt erbaut. Durch Mauer bzw. Zaun und Vorgarten von der Straße distanzierte, neobarocke Doppelvilla repräsentativen Anspruchs. Die über einem durch Gesims abgesetzten Wirtschaftssockel stehenden Baukuben von zwei Geschossen mit seitlichen Eingangsversprüngen unter gemeinsamen Mansardwalmdach mit Gaupen und Laterne liegend. Die Front klappsymmetrisch angelegt: mittig hinter dorischen Rundbogenstellungen liegend die Loggien, darüber Doppelmansardfenster in hölzerner, übergiebelter Rahmung; seitlich mit Lisenen gefasste und von Schweifgiebel mit Knauf überhöhte Risalite. Gliederungs- und Schmuckelemente, so auch die üppige Fensterarchitektur, in hellem Sandstein kontrastierend zur weißen Farbe der Putzflächen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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