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Giebelständiges, zweizoniges und zweigeschossiges Wohnhaus mit Geschossüberstand an der Nordseite und Satteldach. Die zwei Riegelzüge des Obergeschosses mit 3/4-hohen Fuß- und halbhohen Kopfstreben ausgesteift. In den Brüstungsgefachen der beiden symmetrisch angeordneten Frontfenster und des seitlichen Doppelfensters genaste Hölzer. Die Erschließungssituation durch modernen Anbau verändert. Im Sturz der Tür ehemals die Inschrift: „1730 ES HAD DER IOHANN HENRICH PEIDER VND SEIN HAVSFRAWANNA MARCHREDA DEN 4 MEY“.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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