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Dreiseitig freistehendes, mit dem Giebel zur Schirn ausgerichtetes Wohnhaus von drei Geschossen und mit Krüppelwalmdach. Über massivem Erdgeschoss konstruktive Fachwerkkonstruktion mit streng axialer Durchfensterung. Ursprünglich Putzbau. Entstand in den 1890er-Jahren durch Aufstockung eines zweigeschossigen Vorgängerbaus aus dem frühen 17. Jahrhundert. Von diesem herrührend die profilierten Rähm-Schwellen-Zonen. An der Nordostkante des Hauses historisierend geschnitztes Brett, das auf die Freilegung des Fachwerks in den Jahren 1946-48 zurückgeht. Das Haus war von 1619 bis 1962 Sitz einer Bäckerei (siehe Schlussstein eines Backofens).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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