Hainstraße, Marstalltor
Hainstraße 25c, Cottage
Hainstraße 25, Schloss Friedrichshof
Bibliothek
Hainstraße 25a, Pförtnerhaus
Schlosshalle
Roter Salon
Hainstraße, Rosarium
Hainstraße 25d, Marstall, Nordseite
Hainstraße 25, Ostseite
Hainstraße 25, Südseite
Hainstraße 25d, Marstall, Ostseite
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Hochtaunuskreis
Kronberg
  • Hainstraße 25
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  • Hainstraße
Sachgesamtheit Schloss Friedrichshof
Flur: 6, 7
Flurstück: 18/19, 18/20, 18/22, 18/23, 18/24, 2/6, 2/7, 2/8, 2/9

1888 erwarb Kaiserin Friedrich als Witwensitz das Anwesen Reiss, ein ca. 113 Morgen umfassender Besitz mit Villa, Park, Nebengebäuden und Ökonomie, den sie sukzessive auf rund 300 Morgen erweiterte und zwischen 1890 und 1894 neu gestalten und bebauen ließ. Inmitten des Parks, von dessen reicher Staffierung das auf Terrassen ansteigende, auf der Mittelachse von einer Ädikula (Skulptur von W. Rottermondt) überhöhte Rosarium und eine Grotte mit Wasserfall zeugen, entstanden nach Entwürfen des Berliner Architekten Ernst Eberhard von Ihne (Bauausführung Firma Holzmann, Frankfurt am Main) ein spektakulärer Schlossbau mit Sicht auf die Kronberger Doppelburg, die Kaiser Wilhelm II. 1892 seiner Mutter zum Geschenk machte, ein Pförtnerhaus, ein Cottage und ein Marstall. Auf der Gemarkung Schönberg zudem errichtet wurden Gärtnerei (Im Brühl 11), Meierei (Wiesenau 21a-f) und ein Verwalterhaus (Friedrichstraße 100). Heute als Teil des städtischen Wasserversorgungswerks noch bestehend ist die im Wald zwischen Arbeiter- und Haderweg auf einer Länge von 287 m angelegte Schlosswasserleitung. Als Verbindung mit der „Friedrichsburg“ in Homburg vor der Höhe (seit 1867 im Besitz der Hohenzollern) initiiert worden war außerdem die vom architektonisch gestalteten Marstalltor ausgehende Wegeerschließung (siehe Oberursel, die über den Haidetränkbach führende Brücke datiert 1891).

Das in Erinnerung an Kaiser Friedrich III. („FRIDERICI MEMORIAE“) benannte Schloss in den Formen eines englischen Landhauses erbaut. Stellt ein scheinbar gewachsenes, über asymmetrischem Grundriss in einen gewichtigen herrschaftlichen Teil und in einen seitlichen Wirtschaftstrakt aufgehendes Ensemble dar. „Die Vorderfront ist in englischem Renaissancestil, die Rückseite mit Türmen, Erkern und Fachwerk hat einen typisch deutschen Charakter und wirkt im Gegensatz zu der monumentalen Fassade sehr malerisch“, so die prägnante Beschreibung von Else Schrödel nach Einsicht der Baupläne am 20. Juli 1889. Während die zu dem nach Vorbild des Trientiner Dom­platzbrunnens (Aquarell Schrödl, Oktober 1899) gestalteten Springbrunnen blickende Eingangsseite mit ihrem gewollt zufälligen Erscheinungsbild offensichtlich in einem Guss neu entstanden war, wirkt an der mit gelblich-grauem Sandstein verblendeten Gartenfront unübersehbar die Risalitgliederung der von Rudolf Heinrich Burnitz für Jacques Reiss 1864-66 im Stil der italienischen Renaissance erbauten Villa „Schönbusch“ nach, die ihrerseits auf Fundamentteilen eines Vorgängerbaus steht (im maurischen Stil 1863 errichtete Loh’sche Kuranstalt).

Direkt hinter dem schmiedeeisernen Parkportal liegend das Pförtnerhaus. Über L-förmigem Grundriss stehender, kleinvolumiger, eingeschossiger Bau mit Kniestock und hohen Satteldächern. Die Fassaden verputzt, in den Giebelfeldern Fachwerk in der Manier des 16. Jahrhunderts mit rosettenbesetzten Fußknaggen und reich verzierten Fenster­erkern.

Das in die Parklandschaft gebettete „Cottage“, ursprünglich Haus des Hofmarschalls, im Stil eines malerischen Landhauses konzipiert. Allseitig differenziert gestalteter, zweigeschossiger, im Erdgeschoss verputzter und im Obergeschoss verschieferter Bau mit angehängten Holzkonstruktionen wie überdachtem Sitzplatz und Eingangsvorbau. Das Dachgeschoss unter der gestuft hochragenden Walmdachlandschaft mit nach tudorzeitlichem Vorbild geformten Backsteinkaminen, präg­nant mit über Knaggen vorgezogenen Giebelfeldern und unterschiedlichen Gaupen gestaltet.

Westlich des Schlosses, am Parkrand erbaut der Wirtschaftshof, ehemals Marstall. Imposante, längsrechteckige Vierseitanlage mit im Inneren symmetrisch gestalteten Fassaden. Über dem verputzten Erdgeschoss jeweils Drempel in Fachwerk und, wie über der Tordurchfahrt, mittig aus dem Dachverbund blickende Giebelfelder mit von Mannfiguren ausgesteiftem und in den Brüstungsgefachen mit Negativrauten geschmücktem Fachwerk. Der malerische Charakter pittoresk gesteigert durch den Wechsel von mit Dachreitern besetzten Sattel- und Walmdächern.

Das 1901 an Margarethe von Hessen übergegangene Schlossanwesen wurde, nachdem es von 1945-53 von der amerikanischen Armee beschlagnahmt war, nach Restitution instand gesetzt, zum „Schlosshotel Kronberg“ umgewandelt und als solches zusammen mit dem Golfplatz 1954 eröffnet. Im Inneren erhalten sind vor allem fest mit dem Bau verbundene Ausstattungsstücke wie Kamine, Balken-, Kassettendecken und die geschnitzte eicherne Treppe, aber auch fragile Kunstgegenstände (im Treppenhaus die in Blei gefassten Buntglasscheiben mit Allianzwappen des Kaiserpaares) und Mobiliar (Repositorien der Bibliothek, Schaubuffet im großen Speisesaal und die ehemals im Roten Salon aufgestellte Schauvitrine der Halle.) Ebenfalls in situ vorhanden Türen, Boiserien und Kamin im Blauen Salon, die aus dem 1890 abgebrochenen Palais „Russischer Hof“ auf der Zeil stammen. Gemälde, Keramiken, Gläser und ein Bildteppich nach Vorlage des Barent van Orley sind in einer der Schlossnutzung entsprechenden Hängung und Aufstellung über die dem ­gesellschaftlichen Leben gewidmeten Räume des Erdgeschosses, insbesondere über die an der Gartenseite liegende Enfilade, verteilt. Ebenfalls zur Sachgesamtheit gehörig im Ortsteil Schönberg das Verwalterhaus (siehe Friedrichstraße 100), die ehemalige Gärtnerei (siehe Im Brühl 11) und die ehemalige Meierei und Wäscherei (siehe Wiesenau 21a-f).


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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