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In Ecklage zum Klapperfeld errichtetes, zweigeschossiges Doppelwohnhaus. Ist durch den Verbund mit dem Nachbarhaus Nr. 10 optisch auf eine äußerst stattliche Erscheinung gebracht und stammt wie dieses aus dem frühen 18. Jahrhundert. Die Front dreigeteilt und mittig akzentuiert durch den Eingang und das über der Traufe des Walmdaches stehende, verkleidete Zwerchhaus. Rechterhand das Schaufenster eines später erfolgten Ladeneinbaus. Seitlich zwei Fensterachsen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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