Bahnstraße 2-10
Bahnstraße 5-3
Hugenottenstraße 65-59
Hugenottenstraße 52-32
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Hochtaunuskreis
Friedrichsdorf
  • Gesamtanlage Obere Hugenottenstraße
Gesamtanlage

Die Anlage des „Nouveau village“ war entlang der Landstraße Kirdorf-Köppern, beginnend im Kreuzungsbereich mit der Höhenstraße, erfolgt. In ihrem ersten, leicht nach Nordosten abfallenden Abschnitt ist eine Anzahl von Siedlerhäuschen des frühen 18. Jahrhunderts erhalten geblieben (Nrn. 27, 32, 34, 35, 36, 37, 41, 44, 48, 52). Mit diesen kleinvolumigen, giebelständigen, in schlichtem Fachwerk erstellten Wohnbauten, zu denen ursprünglich diverse Nebengebäude u.a. zur Kleinviehhaltung und, wie heute noch gut ersichtlich, jeweils ein langgezogener Nutzgarten ressortierten, wurde die eigentliche Besiedlung des vom Landesherrn Landgraf Friedrich II. von Hessen-Homburg (1633-1708) zur Verfügung gestellten Baugrundes eingeleitet. Die ersten Hugenotten, die sich ab 1687 auf dem Gebiet des späteren Friedrichsdorf einfanden, hatten sich zunächst mit einfachen Hütten begnügt. Die provisorischen Behausungen spiegelten möglicherweise ihre abwartende Haltung hinsichtlich der politischen Entwicklung im Mutterland Frankreich wie auch der noch nicht ­abschätzbaren existenziellen Möglichkeiten in der Landgrafschaft Hessen-Homburg wider. Ausschlaggebend für den Bau fester Häuser war eine Anordnung des Landgrafen. Durch die Ableistung des Treueeides am 23. Januar 1700 wurde die Aufnahme der Hugenotten in den Untertanenverband vollzogen, womit die ihnen zugesicherten Privilegien in Kraft traten.

Im weiteren Verlauf der Gesamtanlage Obere Hugenottenstraße sind Wohnhäuser von stattlicherem Volumen sowie eine mächtige Scheune erhalten (Nrn. 62, 66, 70), an denen sich der in dritter Generation bis um die Mitte des 18. Jahrhunderts bereits erzielte, wirtschaftliche Erfolg im Hugenottendorf ablesen lässt. Mit ihnen sind Bautypen vertreten, die in der Gesamtanlage Untere Hugenottenstraße dann vorherrschend sind. Auffallend in diesem ­Bereich ist das bausubstantiell weitgehend geräumte und ersatzweise bebaute ­Areal von Nr. 54, auf dem mit der Hutfabrik L. F. Rousselet eines der seit dem 19. Jahrhundert die Innenstadt mitprägenden Unternehmen gestanden hatte.

Die Gesamtanlage Obere Hugenottenstraße endet an einem Stadtbereich, der durch das Aufbrechen der historischen Siedlungsstruktur und durch eine aus der lokalen Bautradition fallende Architekturlandschaft geprägt ist. Ziel der in den 1960er Jahren eingesetzten ­städtebaulichen Maßnahmen war die Sanierung des Altstadtgebietes sowie eine verkehrstechnische Korrektur im Stadtkern gewesen. Als Friedrichsdorf 1972 Hauptsitz der damals neu geschaffenen kommunalen Einheit geworden war, entstand zudem das Bedürfnis, der Mittelpunktfunktion auch baulich Ausdruck zu verleihen. Resultat dessen war die Schaffung eines innerörtlichen Zentrums und der Bau des neuen Rathauses (Hugenottenstraße 55, erbaut 1971-73 nach Entfernung des Schulhauses von 1875 und Räumung zweier Areale, Nr. 49 und Nr. 51, mit damals noch bestehender Ursprungsbebauung). Seit dem Jahr 2000 wird auch das ehemalige Pfarrhaus (Hugenottenstraße 57) als zusätzliche Außenstelle des Rathauses genutzt. Der kernsanierte klassizistische Bau geht auf einen Entwurf des Architekten Rudolf Burnitz zurück und wurde im Zusammenhang mit der neuen französisch-reformierten Kirche (Hugenottenstraße 92) geplant, jedoch erst nach deren Fertigstellung errichtet und war Teil einer Hofreite. Anstelle der Liegenschaften Hugenottenstraße 72 (Gasthaus „Zum Löwen“, Abbruch 1967), Nr. 74 (als zweites Rathaus genutzt, Abbruch 1973), Nr. 76 (Abbruch 1966) entstand der Landgrafenplatz (1984 geschmückt mit der Landgrafensäule und, um der eingetretenen Leere entgegenzuwirken, 1986 bestückt mit einem Pseudofachwerkbau). Gleichzeitig wurde ein ehemals unscheinbares Gässchen zur Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße aufgeweitet. Im Zuge der Flächensanierung entfielen außerdem die Hofreiten bis und mit Nr. 84, an deren Stelle sich die aus dem Straßenraum zurückversetzten, vielgeschossigen Flachdachbauten erheben (Nr. 82/84). Im Gegenüber zu dem auch als Markt fungierenden Platz entfaltete sich zwischen Bahn- und Prof. Wagner-Straße ein (noch) anhaltender Trend zur Modernisierung bzw. Neubebauung (Nr. 56-73). Zwischen den Häusern Nr. 69 und 71 wurde im Jahr 2001 eines der auf Stadtgebiet ehemals zahlreich vorhanden gewesenen „Gängelchen“ – in den rückwärtigen Bereichen der Hauptstraße versteckt verlaufende Kommunikations­wege – wiederbelebt.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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