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Die Gesamtanlage Untere Hugenottenstraße umfasst einen Stadtteil entlang der Hauptader ("Straße durch Friedrichsdorf") wie auch entlang der entwicklungsgeschichtlich dazu gehörenden Taunusstraße (Kirchhofweg). Dieser Bereich setzt jenseits des Landgrafenplatzes und der in seinem Umfeld entstandenen Neubebauung an und erstreckt sich nach Osten hin in Richtung Färberstraße.
Die Bebauung hatte ursprünglich fast durchgehend aus Hofreiten mit straßenseitig giebel- bzw. traufständigen Wohnhäusern bestanden. Diese Situation ist insbesondere in dem nach Osten auslaufenden Abschnitt der Hauptstraße aufgrund unterschiedlich motivierter Abbrüche nicht mehr gegeben. An der südlichen Seite ist mit der 1964 erfolgten Entfernung des traufständigen Hauses (alte) Nr. 119 eine auffallende Lücke zu verzeichnen, welche die Sicht auf das als Schulhaus wieder in Gebrauch genommene, ehemals zum Institut Garnier gehörende Gebäude freigibt. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite hingegen verschwand zwischen den Nummern 110 und 124 mit Ausnahme des als historischer Solitär erhalten gebliebenen Wohnhauses Nr. 120 (ehemals Teil einer größeren Hofanlage) die gesamte historische Bausubstanz (darunter auch Nr.114, städtisches Hirten-, Wachhaus und Freibank). Die beidseitig der neu eingeschnittenen Talstraße erstellte Neubaulandschaft, die bis in die Hugenottenstraße hinein Wirkung zeigt, wurde zur Hauptsache durch die Räumung ehemaliger Fabrikareale - industrielle Expansion des 19. Jahrhunderts - möglich gemacht. So zum einen mit der Gerberei Rousselet / Friedrichsdorfer Lederfabrik (alte Nr. 116, 118) und dem Gelände der Haller'schen Nudelfabrik, das sich im Hintergrund der dazugehörigen Liegenschaften Hugenottenstraße 100 (Kontorbau von 1930) und dem nicht mehr vorhandenen Wohnhaus des Firmengründers (Nr. 102) sowie Nr. 104 auf einer Gesamtfläche von 9000 m² bis zur Fabrikantenvilla (Taunusstraße 17) erstrecke.
Der Baubestand dieser Gesamtanlage entstammt vornehmlich dem 18. Jahrhundert Friedrichdorf war durch das Erblühen der im Verlagsystem organisierten Textilmanufakturen zum reichsten Amtsdorf aufgestiegen, hatte 1771 Stadtrechte erworben und wandelte aufgrund dessen sein Bild hin zu einem seinen Wohlstand und Status spiegelnden Ort. Viele Gebäude erhielten nun bauaufwendige und auf Repräsentation bedachte Mansardendächer. Eingeschossige Wohnhäuser wurden (wie z. B. Nr. 93) aufgestockt oder durch stattlichere Häuser ersetzt, wobei zumeist gleichzeitig die Neubebauung der Höfe mit Nebengebäuden und Scheune für die im Nebenerwerb betriebene Landwirtschaft erfolgte (Nr. 98 als Beispiel für eine Hofanlage; Nr. 62, 96 (umgebaut) und 101 als Beispiele barocker Scheunen). Der Verbund der Scheunenrückwände zeigte jeweils die Bebauungsgrenze an. Reste dieser Siedlungsstruktur lassen sich noch deutlich erkennen z.B. hinter den Liegenschaften Hugenottenstraße 98-108. Aus der Blütezeit der Strumpfwirkerei und Flanellherstellung erhalten haben sich zudem 45 Wohnhäuser mit Färberhäuschen ( u. a. Nr. 85, 91, 98, 104, 106), letzte Zeugen der nachweislich auf mindestens jeder vierten Hofreite einst vorhanden gewesenen Gewerbebauten. Neben den giebelständigen Wohnhäusern tritt im 18. Jahrhundert gleichzeitig auch der traufständige Typ mit integrierter Tordurchfahrt auf, der sowohl in einem Guss errichtet sein kann (Nr. 79, 108), oder aber durch den Anbau eines die Einfahrt aufnehmenden Baugliedes auf diesen Stand gebracht wurde. Beide Möglichkeiten werden ins 19. Jahrhundert hinein tradiert, so z. B. mit Nr. 70 und dem Neubau Nr. 97 wie auch mit den in diesem Sinn damals neu hergerichteten Wohnhäusern (Nr. 88 mit einem in der Einfahrt angebrachten Baustein "F.St.1840", und Nr. 90).
Eingestreut ins Umfeld der die Hauptstraße säumenden Bebauung waren seit frühester Zeit die Schule (Nr. 99 mit Nachfolgebau Nr. 94) und die Kirche (Nr. 92)
Einzige Seitenstraße im Bereich der Gesamtanlage Untere Hugenottenstraße ist die Taunusstraße, an der sich im 18. Jahrhundert beidseitig kleine Hofreiten mit in Fachwerk errichteten Wohnhäusern angesiedelt hatten, wie sie mit Nr. 4 und 8 noch vertreten sind.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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