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Über einem Kellersockel stehendes, giebelständiges, zweigeschossiges Wohn-haus mit traufseitiger Erschließung und Satteldach. Das aus urwüchsigen Hölzern bestehende Fachwerk an der Giebelseite symmetriebetont ausgelegt. Die Fensteröffnungen unter Herabsetzung der Brustriegel im Nachtrag vergrößert. Das direkt neben dem alten Rathaus im Ortszentrum befindliche Gebäude soll Ende des 18. / Anfang des 19. Jahrhunderts auf einem damals baufreien Grundstück errichtet worden sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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