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Hofanlage, bestehend aus einem Wohnhaus des 18. Jahrhunderts und einigen im 19. Jahrhundert erneuerten (Scheune mit Baudatum 1831) und mittlerweile auch Wohnzwecken zugeführten Wirtschaftsgebäuden, die den Hofraum insgesamt dreiseitig umschließen. Über markant auftretendem Keller giebelständig stehendes Wohnhaus mit Satteldach. Das Erdgeschoss wohl massiv gebaut, das Obergeschoss hingegen über einem allseitig auftretendem Geschossüberstand in konstruktivem Fachwerk erstellt. Die straßenseitige Front axial durchfenstert, im Giebelfeld Verschieferung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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