Alt Burgholzhausen 22, ev. Kirche
Alt Burgholzhausen 22, Innenraum
Alt Burgholzhausen 22, Innenraum, Blick zum Altar
Alt Burgholzhausen 22, Ehrenmal
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Hochtaunuskreis
Friedrichsdorf
Burgholzhausen v.d.H.
  • Alt Burgholzhausen 22
Ev. Kirche und Ehrenmal
Flur: 1
Flurstück: 6

1718/19 erfolgte in Dorfmitte der Bau einer neuen evangelischen Kirche. Dieser vorangegangen waren zwei anhand ihrer Fundamente nachgewiesene Sakralbauten, eine der Heiligen Walburgis geweihte Kapelle, die möglichweise dem Dorfbrand von 1576 zum Opfer gefallen war, und eine Fachwerkkirche des späten 16. Jahrhunderts. Ausführung des Neubaus durch Maurermeister Johann Wilhelm Dettler. Aus nuan­cenreich getöntem Granitbruch gemauerter Saalbau mit dreiseitig geschlossenem Chor und dreiachsig durchfensterten Seiten. Die Gewände von Haupt- und Seitenportal, wie auch die Ein-fassungen sämtlicher Rundbogenfenster in Buntsandstein. Über der Westfassade aufragend ein verschieferter, achtseitiger und zweigeschossiger Haubendachreiter, auf dessen Knauf der Wetterhahn über filigranem Schmiedewerk sitzt. Der lichte Innenraum weist eine überaus reiche bauzeitliche Ausstattung auf. Zentral im Blickpunkt stehend der Altar, umgeben von einer teils plastischen, teils illusionistisch gemalten Architektur und hinterfangen von der Orgelempore. Linkerhand davon die auf einer Säule stehende Kanzel, auf deren Schalldeckel ein den Opfertod Jesu symbolisierender Pelikan sitzt. Im Verbund vor West- und Nordwand gestellt die Männeremporen, die, wie auch die Orgelempore, von Holzbalken getragen werden. Die westlichen Balken, die bis unter die korbartige Decke aus Lärchenholz aufragen, besitzen hinsichtlich des darüberliegenden Glockenstuhls eine zusätzliche bautechnische Funktion. Aus der Fülle von Bildgegenständen, die in Verbindung mit der festen Ausstattung stehen, hervorragend das Altarblatt mit einer Kreuzigung Christi (Johann Jakob Hauck, 1721) und der darüber im Oval dargestellte Gottvater (Arnold Waldhuber, 1721, auch Urheber der gemalten Blattornamente). Von Hauck darüberhinaus die 19 in den Brüstungsfeldern der Männertribünen befindlichen Darstellungen vornehmlich alttestamentarischer Figuren (Apostel und Propheten) und des Weiteren die vier den Kanzelkorb schmückenden Evangelisten. Von unbekannter Hand das Bild Johannes des Täufers an der Kanzelrückwand, die sechs Vertreter des Alten Bundes in den Brüstungsfüllungen der Orgelempore (um 1735) sowie die Engel mit Spruchbändern an der Decke. Baudaten sind angebracht über dem Westportal (1718 und Name des Baumeisters), am Altaraufbau (17 und 19) und an der südwestlichen Ecke der Decke (1718, mit Rötelstift wohl durch den Zimmermeister).

Zur Ausstattung gehören des Weiteren: ein Christus-Torso, um 1300, vermutlich aus der Walburgis-Kapelle stammend; die Verglasung der Fenster aus hand­gewalztem und mit Stein geschnittenem Glas in Karnies-Bleifassung; ein Luther­bild, 1722, Johann Jakob Hauck; der Taufstein, schwarzer Marmor, 1743; drei Glocken, 1764 und das sogenannte Gefallenenbuch des Ersten und Zweiten Weltkrieges, gestaltet an der Werkkunstschule Offenbach durch die Grafiker Klaus Winter und Helmut Bischof.

Ehrenmal

Aus Buntsandstein von einem Homburger Steinmetz gefertigtes Denkmal in Form eines auf Stufensockel stehenden Obelisken. Mit ihm werden die vollzählig in die Heimat zurückgekehrten Teilnehmer des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71 geehrt (siehe Inschrift auf der Rückseite). Auf der Vorderseite eine girlandengeschmückte Tafel mit dem Text: „Gott / war mit uns / Ihm / sei die Ehre! / Gestiftet von den / Kriegern / zu Holzhausen / d.2ten Juni / 1872“. Das Denkmal stand ursprünglich umgeben von einer kleinen Anlage am Ortsausgang an der Straße nach Friedrichsdorf, wurde zu einem unbekannten Zeitpunkt an die Kirchhofmauer versetzt und zuletzt, nach der Neugestaltung des Kirchgartens 1979, vor dem Chor der Kirche aufgestellt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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