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Zweigeschossiges, giebelständiges Wohn-haus mit Satteldach. Über dem massiv errichteten Erdgeschoss eine qualitativ unterschiedliche Fachwerkaufstockung. Die Giebelseite mit symmetrisch ausgelegtem, aus kräftigen Hölzern bestehendes Gefüge. Im ersten Geschoss ein doppelter Riegelzug und von Mannfiguren ausgesteifte Eck- und Bundständer, zwischen denen Doppelfenster angeordnet sind. Im Giebelfeld wiederum ein das Doppelfenster rahmendes, rasterbildendes Fachwerk mit einer insgesamt ausgeschmückten Brüstungszone, die mittig zweimal die Verflechtung von Andreaskreuz und geschweifter Raute, seitlich hingegen Feuerböcke auf-weist. Das Haus ist vermutlich in der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts erbaut worden und bildet zusammen mit dem Nachbargebäude Nr. 24 ein ortsbildprägendes Ensemble.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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