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Vermutlich in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts erbautes Wohnhaus. Zweigeschossig über Kellersockel stehender, giebelständiger Bau mit allseitig leichtem Geschossüberstand und Satteldach. Die straßenseitige Front axial durchfenstert, im Giebelfeld Doppelfenster und Luke. Sämtliche Fassadenteile unter Verputz. Von der Fachwerkkonstruktion zu sehen lediglich die Eckpfosten des Obergeschosses in Form gekerbter Rundstäbe mit Schreckgesichtern in Voluten. Das Haus steht als Blickfang in der Achse Hanauer Straße an einem städtebaulich interessanten Punkt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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