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Am nördlichen Ende der Kernsiedlung und ehemals in unmittelbarer Nachbarschaft zum Obertor stehendes Wohnhaus, das Teil einer großen Hofreite ist. Mit dem Giebel zur Straße ausgerichtetes, über markant auftretendem Keller zweigeschossig errichtetes Wohnhaus mit Satteldach. Verputzter Fachwerkbau des späten 18. Jahrhunderts. Die Fenster zwar mehrheitlich verändert, jedoch in originaler Disposition befindlich, so daß ein relativ ungestörtes Fachwerkgefüge vorhanden sein dürfte. Ehemaliges Gasthaus 'Zur Linde".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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