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Um 1948 errichtetes, Elemente historischer Holzbauweise aufgreifendes Ge-bäude. Freistehendes, traufseitig erschlossenes und axial durchfenstertes Fachwerkwohnhaus mit Satteldach. Eingeschossiger Bau mit leichtem Geschossüberstand, Drempel und zusätzlich zu Wohnzwecken ausgebautem Firstraum. Konstruktives Fachwerkgefüge, bestehend aus gleichmäßig gestellten Stützen und doppeltem Riegelzug, an Bund- und Eckpfosten Aussteifung mit 2/3-Streben und Kopfverstrebungen. Die Brüstungsgefache der giebelseitigen Fenster geschmückt mit einfach gekreuzten Hölzern und mit einer Kombination aus Andreaskreuz und Raute.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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