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Aus Wohnhaus und Scheune bestehender Streckhof, einst erbaut zwischen den ehemaligen Haingräben. Das Fachwerkwohnhaus nach dendrochronologischer Untersuchung von 1687, die Scheune im westlichen Bereich von 1833 mit einer Erweiterung nach Osten von 1876. Der Hof hebt sich durch seine Traufständigkeit von der in Burgholzhausen sonst üblichen giebelständigen Bauweise ab. Dreizoniges, verputztes Wohnhaus von zwei Geschossen mit traufseitig leichten Geschossüberhängen und Satteldach. Giebelseitig tangiert von einem schmalen, die Gartenareale verbindenden Durchlass. Die direkt anschließende Fachwerkscheune mit zentraler Toreinfahrt.
Die Hofanlage ist von bau- und siedlungsgeschichtlicher sowie städtebaulicher Relevanz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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