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Aus Buntsandstein gefertigtes Tor des 18. Jahrhunderts. In den Hofraum führender Einlass für Personen. Auf zwei Pfeilern aufruhender Segmentbogen mit seitlichen Kugelaufsätzen. Sturz und Gewände an der Innenseite profiliert. Ein vergleichbares Exemplar bei Haus Hintergasse 1.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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