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An einer platzartigen Erweiterung gelegenes, über markantem Kellersockel frei stehendes Wohnhaus von zwei Geschossen mit stehendem Dachstuhl und Satteldach. Fachwerkbau des 18. Jahrhunderts mit umlaufendem Geschossüberstand und insbesondere an der Giebelseite sorgfältig ausgelegtem Gefüge: im Erdgeschoss zwischen den kräftigen Eckpfosten ein einziger, von wandhohen Streben ausgesteifter Riegelzug; im Obergeschoss und Giebelfeld Mannfiguren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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