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Über einem traufseitig abgetreppt in Erscheinung tretenden Hochkeller erbautes Wohnhaus mit Geschossüberstand, stehendem Dachstuhl und Satteldach. Das Fachwerk rasterartig ausge-legt; die kräftigen Eckständer jeweils mit urwüchsigen, wandhohen Streben bzw. mit natürlich gebogenen 3/4-Streben und Kopfknaggen, die mit Eselrücken verziert sind, ausgesteift. Das Wohnhaus datiert aus der Zeit um 1630/50.
Der in den Hofraum führende Personenzugang in Gestalt eines aus Pfosten und Schwibbogen bestehenden, barocken Buntsandsteintores (siehe Hanauer Straße 9).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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