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Zweigeschossig über Kellersockel stehender, verputzter Fachwerkbau von drei Zonen mit traufseitigen Geschossüberständen und Satteldach. Die dem Hofraum zugewandte Front zeigt eine mittige Erschließung, gekoppelte Fenster zur Linken und einzelne Öffnungen zur Rechten. Aufgrund dieser ungestörten Disposition dürfte ein gut erhaltenes Fachwerkgefüge aus der Zeit um 1700 vorhanden sein. Das Wohnhaus steht an der westlichen Peripherie des Dorfes und markiert durch seine Lage die Ortsgrenze über Erlenbach und ehemaligem Gebück.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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