Im Weinberg, Gedenkstein
Im Weinberg, jüdischer Friedhof
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Hochtaunuskreis
Friedrichsdorf
Burgholzhausen v.d.H.
  • Im Weinberg
  • Burg
Jüdischer Friedhof mit Gedenkstein
Flur: 2
Flurstück: 49, 82

Der jüdische Friedhof von Burgholzhausen wurde zu einem unbekannten Zeitpunkt vermutlich auf dem südlichen Graben der im Norden von Burgholzhausen einst gestandenen „Alten Burg“ angelegt. Er gehörte zur Synago­gengemeinde Rodheim und diente den Juden von Rodheim, Petterweil, (Burg-) Holzhausen und Ober-Rosbach, zeitweilig auch denjenigen von Köppern, Ober-Erlenbach, Ober-Eschbach und Nieder-Eschbach als Begräbnisstätte. Sie wurde 1842 und nochmals 1882/83 durch Landzukäufe auf eine Größe von insgesamt 2146 m2 erweitert. In der Nacht zum 10. November 1938 Zerstörung des Friedhofs; 1945 Aufstellung der wenigen erhaltenen Grabsteine im Karree, in der Mitte ein Gedenkstein mit der Aufschrift: „Dem Andenken/derer, die auf/diesem Friedhof/beerdigt sind u./deren Namen/nicht festgestellt/werden konnten/ist diese Tafel zur/ewigen Erinner/ung gewidmet“.

Gedenkstein

1937 ließ die Stadt Frankfurt am Main auf dem Gelände der „Alten Burg“ einen Gedenkstein mit den Inschriften „Hier stand einst die Burg der Herren von Holzhausen“/„Dieser Stein wurde gestiftet von Freiherrn Adolph von Holzhausen 1923“. Zwischen den Inschriften tritt aus dem roh belassenen Steinblock das drei Rosen beinhaltende Wappen der Familie hervor.

Das wohlhabende und einflussreiche Frankfurter Patriziergeschlecht der von Holzhausen, das in der Reichsstadt Bürgermeister und Ratsherrn stellte – Holzhausenschlösschen und -park erinnern außerdem an ihre dortige Präsenz – leitet sich der Überlieferung nach ab von dem letzten „Centurio“ der 1241 durch Truppen der Erzbischöfe von Mainz und Trier zerstörten Reichsburg bei Holzhausen. Die möglicherweise aus einer Motte hervorgegangene Burg stellte eine beachtliche, zum platten Land hin von vier bzw. fünf Gräben geschützte Wehranlage dar, die einen weiten Rundblick über die Wetterau und über Frankfurt hinaus gewährte. Der östliche Graben wurde 1706 zur Gewinnung eines Feldweges nach Köppern zugeschüttet und auf dem südlichen vermutlich der jüdische Friedhof angelegt, wohingegen die Reste des nördlichen erst in den 1970er Jahren mit Eröffnung des Neubaugebiets verschwanden.

Im Jahr 1860 erwarb Adolph von Holzhausen vom Staat das Burggelände, um an dieser Stelle einen schlossartigen Wohnsitz zu errichten, zu dem es aufgrund seines überraschenden Todes 1861 jedoch nicht kam. Dessen gleichnamiger Neffe wiederum, mit dem die ältere Frankfurter Linie ausstarb, vermachte 1923 u.a. das Burggelände der Stadt Frankfurt am Main, in deren Besitz es bis heute verblieben ist.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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