Landhausweg
Gutsweg, Wirtschaftshof
Emil-Sioli-Weg
Neues Feld, Grabstein Familie Sioli
Verlängerung Gutsweg
Landhausweg
Gutsweg / Ecke Talstraße
Ehem. Baracken nahe der Bahnlinie
Gutsweg, Brücke
Gutsweg
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Hochtaunuskreis
Friedrichsdorf
Köppern
  • Gutsweg 3
  • Köpperner Gemeindewald
  • Gutsweg 6
  • Gutsweg 5
  • Gutsweg 4
  • Gutsweg 2
  • Gutsweg 1
  • Erlenbach
  • Emil-Sioli-Weg
Sachgesamtheit Waldkrankenhaus
Flur: 9, 26
Flurstück: 6/16, 1, 129, 149/11, 19, 4, 5, 69/1, 9

Das Waldkrankenhaus wurde 1901 als „Filiale B“ der „Anstalt für Irre und Epileptische“ in Frankfurt am Main ­gegründet. Initiator war Dr. med. Emil Sioli (1852-1922, 1914 erster Professor für Psychiatrie an der Universität Frankfurt am Main), der seit 1888 als Nachfolger von Dr. med. Heinrich Hoffmann (1809-94, weithin bekannt als Autor des 1847 veröffentlichten „Struw-welpeter“) in Frankfurt tätig war. Sioli hatte während seiner Assistenzzeit bereits erste Ansätze einer Behandlung von Geisteskranken ohne Zwangsmittel, basierend auf den sozialpsychiatrischen Ideen von John ­Conolly (1840 „no-restraint“) und ­Wilhelm Griesinger (1868 „freie Behandlung“) kennengelernt und im Verlauf seiner weiteren Laufbahn, die ihn schließlich nach Bunzlau / Schlesien führte, nach dem Vorbild der „agricolen Kolonie“ in Altscherbitz (Sachsen), Beschäftigungsmodelle in Landwirtschaft und Handwerk erprobt. Als 1901 eine Erweite-rung der Frankfurter Anstalt anstand, bot sich Sioli mit der Zweigstelle in Köppern endlich die Möglichkeit, das langzeitig geplante Projekt einer stationären Psychiatrie in ländlicher Umgebung auch im Frankfurter Raum zu verwirklichen. Die neue Anstalt hatte außerdem sozialen Charakter, da die kostspielige, bislang nur wohlhabenden Kreisen zugängliche Langzeitbehandlung von Nervenkrankheiten und Störungen der Psyche, nun auch unbemittelten Patienten offenstand. Der An-kauf des Terrains am Südostabhang des Taunus, „am Ausgang des romantisch gelegenen Köpperner Tales“, wurde im Februar 1901 durch die Stadt Frankfurt am Main getätigt. Es umfasste neben der Hüttenmühle, in die Patienten und Personal einzogen, Wald, Wiesen und Ödland beidseitig des Erlenbaches. Eine erste Erweiterung der Institution erfolgte bereits zwischen 1904 und 1906 mit dem Bau von Baracken entlang der Bahnlinie. 1908 wurde mit der Planung zur Erstellung einer neuen Anlage in offener Bauweise, bestehend aus Häusern individueller Prägung, deren Raum-anordnung von den seinerzeit modernsten Anstalten Deutschlands – Galkhausen und Grafenberg bei Düsseldorf – übernommen wurde, begonnen. 1911 nach dem Entwurf des Magistratsbaurats Karl Wilde (örtliche Leitung Architekt Woltmann) durchgeführt. Auf der Anhöhe nordöstlich der Mühle entstanden unter der Bezeichnung „Hüttenmühle“ zwei Häuser für Nervenkranke, die mit Loggien für Licht- und Luftbäder ausgestattet wurden, und süd-lich der Mühle vier Häuser für Geisteskranke („Neuefeld“). Mit der Wahl des Landhausstils, einer deutlichen Abkehr von gängiger Anstaltsarchitektur, und dem Verzicht auf Vergitterung der Fenster wurde gezielt der Aspekt des Wohlfühlens und der Eigenverantwortlichkeit des Patienten unterstrichen. Gleichzeitig entstand nahe der Talstraße ein Verwaltungs- und ein Wirtschaftsgebäude nebst einer über den Erlenbach führenden Brücke. Vor dem Krankenhauseingang Denkmal „Zerbrochen“.Auf dem Gelände des Waldkrankenhauses aufgestellt wurde 1993 der das Grab der Familie Sioli auf dem Frankfurter Hauptfriedhof ehemals schmückende Stein. Über Stufensockel stehender Block aus hellem Sandstein mit abschließendem Gesims. Zart gerahmtes Inschriftenfeld mit Blütenzweig und den Lebensdaten der Ehefrau ­Clara Sioli geb. Storch (1858-1918), des Sohnes Dr. jur. Angelo Sioli (1888-1918) und des Anstaltgründers Prof. Dr. med. Emil Sioli (1852-1922).


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
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