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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Wohl aus dem 18. Jahrhundert stammendes Wohnhaus, das im Hintergrund eines sowohl Alt Seulberg (dort die Einfahrt), als auch die Grabengasse tangierenden Hofraumes steht. Giebelständiger, zweigeschossiger, unter Verputz liegender Fachwerkbau mit allseitig erkennbaren Geschossüberständen und Satteldach. Zur Hauptstraße hin eine zweiachsig durchfensterte Fassade, im Giebelfeld eine Doppelöffnung. Die rückwärtige Giebelseite ehemals mit höchst unregelmäßiger Durchfensterung versehen, die im Lauf der Renovierung behutsam korrigiert wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |