Dorfweiler Straße 2, kath. Kirche
Dorfweiler Straße 2, kath. Pfarrhaus
Dorfweiler Straße 2, Innenraum
Dorfweiler Straße 2, Innenraum, Blick zum Altar
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Hochtaunuskreis
Schmitten
  • Dorfweiler Straße 2
Kath. Pfarrkirche Sankt Karl Borromäus mit Pfarrhaus
Flur: 14, 15
Flurstück: 77/1, 1

Schmitten orientierte sich kirchlich bis gegen Ende des 16. Jahrhunderts nach Arnoldshain. Im Zuge der Gegenreformation – Arnoldshain blieb evangelisch – wurden die katholisch Gläubigen ab ca. 1710 nach Oberreifenberg verwiesen und nahmen ab 1712 auch an den Gottesdiensten in Seelenberg teil. 1762 erhielten die Schmittener Katholiken, die ihre Toten bis dahin in Arnoldshain beigesetzt hatten, ihren eigenen Friedhof (Seelenberger Straße/Ecke Freseniusstraße, Grünanlage „Schmittener Park“; 1848-97 auch von der evangelischen Einwohnerschaft genutzt; 1897 Ablösung durch den neuen Friedhof, Im Gelände o. Nr.). 1880 begann Schmitten mit der Planung einer eigenen Kirche, vermochte das kostspielige Vorhaben jedoch erst nach Meisterung der anfänglichen Hürden als Touristenziel und Kurort umzusetzen. Das Grundstück, eine imposant das innerörtliche Straßenkreuz beherrschende Felspartie, ging größtenteils als Geschenk von Gastwirt Ochs an die Kirchgemeinde über. 23. Oktober 1892 Grundsteinlegung und Baubeginn, neogotischer Entwurf von Fachinger, Limburg; 1893 Fertigstellung. Kirchenpatron ist Sankt Karl Borromäus. Schmitten wurde 1921 selbstständige Pfarrei mit Filialkirche in Seelenberg.

Standort des gewesteten Baus ist eine schmale Plattform, die durch Sprengung des anstehenden Felsens gewonnen wurde. Dieser lieferte gleichzeitig das Material des Mauerwerks. Saalbau von fünf Achsen mit von Strebepfeilern abgestütztem 5/8-Chor mit vorgestelltem barockem Kreuz (ehemaliges Friedhofskreuz des 1762 eingeweihten alten Friedhofs) und vierseitigem, spitzbehelmtem Dachreiter, dem ein vergoldeter Hahn aufsitzt. Die Erschließung von Schiff und Orgelempore erfolgt über individuell gestaltete, beidseitig jeweils an die östlichste Achse des Schiffes angefügte Turmbauten. Der von einer Spitztonne überlagerte Saal und der mit Rippen eingewölbte Chor über Spitzbogenfenster mit Maßwerk unterschiedlichen Entwurfes belichtet. Die Ausstattung im Chorraum ab 1967 unter Beseitigung der neogotischen Elemente erneuert. Aus der Bauzeit erhalten die mit Maßwerkrosetten verzierte Brüstung der Osttribüne und das neogotische Orgelgehäuse (beide in Holz geschnitzt).

Zur Ausstattung gehören des Weiteren: Orgel, Firma Johannes Klais, Bonn, 1903 geliefert, nach 1945(?) technisch umgebaut; 28 Orgelpfeifen 1917 abgeliefert; Taufstein, 1919; große Antonius-Glocke 1917 abgeliefert, die neue Glocke im Zweiten Weltkrieg eingeschmolzen und 1951 durch Glocke von Rincker, Sinn, ersetzt; auf dem Hochaltar (Umbau 1988/98) Triptichon „Tod, Auferstehung und Offenbarung Christi“ von Thomas Vogel, Mainz, 1987; Gemälde „Heiliger Karl Borromäus“, ebenfalls von Vogel.

Kath. Pfarrhaus

1894 in unmittelbarer Nähe zur Kirche errichtetes Pfarrhaus. Über Bruchsteinunterbau – und mit Ausnahme der sandsteinernen Fenstergewände – aus örtlichem Material zweigeschossig erstelltes Wohnhaus mit umgegliederter, zweiachsig durchfensterter Front und Satteldach, über dessen Traufe zwei Zwerchhäuser mit Freigespärre im Giebelfeld und steiler Bedachung aufragen. Der seitliche Anbau mit anschließendem Gemeindesaal (2008) nachträglich. Stellt zusammen mit der Felsenkirche eine im Ortsbild stark präsente Baugruppe dar.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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