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Hofanlage auf schmaler Parzelle. Das Wohnhaus giebelständig zur Straße, zweigeschossig mit Satteldach. Völlig verputzt, am Giebel jedoch Reste von Schmuckfachwerk sichtbar, d. h. mehrfach profilierte Rähmbalken, Füllhölzer und Balkenköpfe. Im Giebel rückwärtig dreiteiliges Fenster mit überhöhtem Mittelteil. Das Wohnhaus sicherlich im 18. Jh. entstanden. Im Hof querstehend eine Backsteinscheune, weiterhin ein Stallgebäude in Sandstein mit Fachwerkgiebel. Zum Nachbarhof alte Einfriedungsmauer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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