Bassenheimer Grabkapelle, Sankt Gertrudiskapelle
Bassenheimer Grabkapelle, Sankt Gertrudiskapelle, Südostansicht
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Hochtaunuskreis
Schmitten
Oberreifenberg
  • Bassenheimer Grabkapelle
Sankt Gertrudiskapelle (Bassenheimer Grabkapelle)
Flur: 7
Flurstück: 14

Auf der Kuppe eines sich in Richtung Großer Feldberg ziehenden Höhenrückens nach Entwurf von Benedikt Burtscher 1710/11 im Auftrag von Graf Casimir Ferdinand Adolf von Waldbott-Bassenheim erbaute Heilig-Kreuz-Kapelle. Vorgeschichte: nachdem der Reifenberger Bürger Johann Georg Müller anlässlich einer Wallfahrt nach Walldürn im Odenwald (Heilig-Blut-Wunder, 1330) seine Gesundheit wieder erlangt hatte, erbaute er zur Erfüllung seines Gelübtes auf dem Oberreifenberger Friedhof eine Heilig-Blut-Kapelle, allerdings ohne zuvor die Genehmigung seines Landesherrn eingeholt zu haben. Dieser veranlasste umgehend deren Abtragung und Überführung nach Niederreifenberg. Möglicherweise hatte die wunderbare Heilung bzw. die noch ausstehende Einlösung des Versprechens Anstoß zur Errichtung einer Heilig-Blut-Kirche am alten Wallfahrtsort (Schmitten-)Seelenberg gegeben.

Über trapezförmigem Grundriss stehender Bruchsteinbau mit Satteldach und Dachreiter. Das von einem Tympanon überlagerte Portal eingeschrieben in einen flach gewölbten, durch das Kämpfergesims ins Giebelfeld stoßenden Blendbogen. Der tonnenförmig eingewölbte Innenraum durch zwei Seitenfenster belichtet. Wurde vermutlich zur Unterstreichung des legitimen Bassenheimer Erbanspruchs auf die Herrschaft Reifenberg im folgenden vom Bauherrn zur Gedenk- und Ruhestätte seiner Reifenberger Vorfahren bestimmt. Der in schwarzem Marmor ausgeführte Epitaph von 1729 (Stirnwand l.) nennt u. a. mit Heinrich von Reifenberg und dessen Gemahlin Anna von Kronberg die Eltern des letzten Reifenbergers Philipp Ludwig „Domherr im Erzbistum Mainz und Trier, Mitglied des Domkapitels von Halberstadt und Statthalter von Erfurt“ (seine Gebeine 1730 von Königstein in die Kapelle überführt) und dessen Schwester Johanna Walburgis, Gattin von Johann Lothar von Waldbott-Bassenheim und Mutter des Reifenberger Erben Franz Emmerich Wilhelm. Bereits zuvor in der Kapelle bestattet worden war der 1723 verstorbene Antonius Kockel, erster Pfarrer der 1688 wieder errichteten Reifenberger Pfarrei (Grabplatte Nordwand ?). Der Erstausstattung angehörend das Altarkreuz monumentaler Wirkung (Holz, farbig gefasst, Werk des Matthias Hiernle, Mainz?). Erstmals bildhaft dokumentiert ist das Gebäude durch Zeichnungen von Usener (1822 mit Vorbau und barockem Haubendachreiter, 1852 mit freigelegter Fassade und Spitzhelm).

Ein zweites Leben wurde der Kapelle 1933 durch den Frankfurter Arzt Heinrich Burkard geschenkt, der den 1926 durch einen Blitzschlag bis ins Innere schwer beschädigten Bau renovieren und am 24. September 1934 zu Ehren der Heiligen Gertrud, Namenspatronin seiner 1924 verstorbenen Mutter, weihen ließ. Zur Ausführung gekommen waren damals ein Mosaik im Giebelfeld (1958 ersetzt durch den segnenden Christus in Mandorla), Buntglasfenster (Heiliger Augustinus mit seiner Mutter, der Heiligen Monika, Entwurf Georg Poppe) sowie der die Kapelle auf einem Sockel hufeisenförmig umgebende Kreuzweg mit den 14 Stationen des Leidensweges Christi und den seitlich des Treppenaufgangs postierten Monumentalfiguren der Apostel Petrus und Paulus (Muschelkalk, signiert „Augusto Varnesi“, Frankfurt). 1958 Renovierung und ergänzende Maßnahmen: Einsetzung der in acht Felder gegliederten Bronzetür (Gestaltung R. Schmidt) mit Szenen aus der Geschichte der Kapelle und des Ortes Reifenberg, vor allem aber des bewegten Lebens des letzten Reifenbergers (u. a. Beisetzung unter dem Ruf des Herolds „Reiffenberg, nimmermehr Reiffenberg“). An der rückseitigen Giebelwand angebracht eine Außenkanzel mit reliefierter Brüstung (Ansicht von Burg und Flecken Reifenberg nach Stich Meissner).


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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