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In Ecklage zum Pijnacker Platz an der örtlichen Durchgangsstraße und auf einem schmalen Grundstück um 1780 errichtetes Wohnhaus. Zweigeschossiger, durchweg verputzter bzw. verkleideter Fachwerkbau mit Satteldach und mittig an der zur Straße ausgerichteten Traufseite gelegenem Eingang. Im Giebelfeld ein bauzeitliches Doppelfenster, ansonsten mehrheitlich erneuerte Durchfensterung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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