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1632 errichtete der damalige Kurtrierer Amtsmann von Hohenfeld außerhalb Wehrheims Stadtmauer eine Hofanlage, zu der bis an die Burggasse reichendes Gartengelände gehörte. 1752 wurde sie als Amtssitz vom Kurstaat erworben, ging 1803 an das Herzogtum Nassau und von diesem durch Verkauf in Privatbesitz über. Die Anlage besteht aus dreiseitig angeordneten Wirtschaftsgebäuden und einem traufständig den Hofraum überblickenden, im 19. Jahrhundert unter Wiederverwendung von älteren Hölzern (Erdgeschoss) errichteten Wohnhaus. Zweigeschossiger, dreizoniger und teilverschieferter Fachwerkbau mit Krüppelwalmdach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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