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Unmittelbar über dem südlichen Befestigungszug stehendes, ursprünglich längsgeteiltes Doppelwohnhaus wohl des 18. Jahrhunderts. Verputzter Bau von zwei Geschossen mit Hochkeller (ehemals auch Stallungen) und Satteldach. Das Gefüge des Fachwerks an der nördlichen Giebelseite thermografisch untersucht: beide Geschosse durchweg konstruktiv; die Eckpfosten von Haus Nr. 2 mit etagenweise gegenläufig angeordneten 1/3-hohen Fuß- und 2/3-hohen Kopfstreben ausgesteift; Haus Nr. 4 teilweise massiv ergänzt (Wandvorsprünge). Vergleichbar konstruierte Häuser: Mittelstraße 6/8 und Nr. 30/32.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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