Bei Haingärtenstraße 22
Bei Limburger Straße 25
Bei Hinterstraße 8
Bei Mittelstraße 28
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Hochtaunuskreis
Weilrod
Hasselbach
  • Haingärtenstraße 22
  • Limburger Straße 25
  • Hinterstraße 2
Reste der Stadtbefestigung
Flur: 2
Flurstück: 354, 379, 73/1

1441 erhielten die Landesherren Hasselbachs von Kaiser Friedrich III. die Erlaubnis, das bis dahin offene Dorf in eine Stadt und Feste mit Graben, Mauern und Toren umzuwandeln. Der Ort wurde damit „Grenzschloss“ am südöstlichen Rand des Trierer Machtraumes und mit Zoll und Geleitrecht auch für Nassau einträglicher Stützpunkt am Zug der Rennstraße.

Hasselbachs Siedlungsfläche wurde durch die Befestigung in der Längenerstreckung auf 240 Schritte und in der Breite auf maxima 120 Schritte festgelegt. Die zweischalige Mauer aus Bruchstein (Höhe 4,5 m, Breite 0,75 m) besaß einen Umgang, war an jeder Seite entweder mit Tor oder Durchlass versehen und an diesen Stellen zusätzlich mit viereckigen Türmen bestückt. Die Positionen der Haupttore am oberen und unteren Ende der Durchgangsstraße (Langgasse / Limburger Straße) sind durch Befunde belegt. Bislang unerkannt geblieben sind dahingegen diejenigen des Stumpfen Tors und einer namenlosen Pforte für Passanten. Ein durch den Langenbach gespeister Graben im Westen (Grabenstraße) und ein im Bogen von Nord nach Süd geführter Hain mit Graben (Haingärtenstraße, Haingraben 1579 erwähnt) bildeten den Außenschutz des Mauerzuges. Der Verlauf des Befestigungsringes zeichnet sich als Grenze zu den Erweiterungsgebieten des 19. Jahrhunderts mehrheitlich noch deutlich ab.

Stadtmauerreste und gesicherte Positionen der Haupttore: Westseite: Limburger Straße 13; Limburger Straße 25 (südliche Grundstücksecke, geknicktes Mauerfragment auf Höhe des Obertores); Ostseite: bei Hinterstraße (als giebelseitiger Unterbau des Obergeschosses); Haingärtenstraße 22 (Fundierung der Scheune), Mittelstraße zwischen Haus Nr. 28 und 30 (durch Abbruch freigelegtes Fragment); Untertor: östlich von Limburger Straße 1 und im Gegenüber von Hinterstraße 1 (Flurstück 382). Wurde anlässlich seines Teileinsturzes 1888 in Grund- und Aufriss festgehalten: Standfläche 5 x 5 m, Höhe 14 m; unter dem seitlich mit je drei Schießscharten versehenen Ausguck ein umlaufender Rundbogenfries.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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