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Die Eckdaten zur Geschichte Neuweilnaus, das durch seine frühzeitig empfangenen städtischen Privilegien und durch seine unmittelbare Nähe zum zentralen Sitz einer Herrschaft über einen längeren Zeitraum eine besondere Stellung unter den Ortschaften im hinteren Taunus einnahm, sind hinlänglich bekannt. Verschwindend gering an der Zahl sind dahingehend die schriftlichen Quellen, die Einblicke in die Entwicklung des Ortes und seiner Befestigung, welche zusammen mit den in sich geschlossenen Bereichen von Burg, Vorburg und Kirche scheinbar „eine organische Wehranlage“ gebildet hatte, vermitteln würden.
Das „Tal“ von Neuweilnau umfasst mehrere, dem Steilhang des Rödelnberges in differenzierter Höhe abgewonnene und durch Stützmauern gesicherte Siedlungsterrassen, die jeweils über eine vom Hauptweg abgehende Sackgasse erschlossen und einseitig bebaut sind. Eine höhere bauliche Aufnahmekapazität und eine Belegung in abwechslungsreicherer Konstellation weist lediglich die mittlere im Westen liegende Plattform auf, die ursprünglich von einer bogenförmig hinter den Anwesen Schloßstraße 12-18 verlaufenden (und rudimentär noch vorhandenen) Verkehrsader durchzogen war. Aufgrund dieser auffallenden Andersartigkeit wurde schon einmal die Vermutung geäußert, dass dieser Siedlungsbereich die „Urzelle“ des Ortes Neuweilnau darstellen könnte. Träfe dies zu, so müsste dessen südliche Stützmauer nicht als Binnenzug, sondern in einer frühen Ortsbegrenzungsfunktion gesehen werden.
Die ehemals städtische Siedlung Neuweilnaus weist eine geschlossene und von neuzeitlichen Eingriffen kaum gestörte Außengrenze auf. Sie entspricht an strategisch diffizilen Stellen wohl weitestgehend dem Verlauf der 1525 genannten „rinckmauer...des dals“, folgt partiell jedoch eindeutig auch den siedlungstechnisch unabdingbar gewesenen Stützmauern, die besonders vor der Kirche und zur Vorburg hin die an sich schon imposante Wirkung der gewachsenen Felswände zusätzlich steigern.
Zugang ins Innere Neuweilnaus gewährte eine 1474 indirekt erstmals erwähnte und 1516 dann explizit als Talpforte bezeichnete Maueröffnung. Sie war vermutlich, wie in stilisierter Form auf dem Stadt- und Gerichtssiegel des 15. Jahrhunderts wiedergegeben, zwischen die Stadtmauerwangen eingestellt. Hinweis auf eine im Außenbereich gelegene Torgasse ist der Fuß eines Schalenturmes, der auf Flurstück 55 noch vorhanden sein soll (und auf älteren Katasterplänen noch eingezeichnet ist).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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