Gertrudenhammer
Gertrudenhammer, Forsthaus
Lade Kartenmaterial...
Hochtaunuskreis
Weilrod
Neuweilnau
  • Gertrudenhammer
Gertrudenhammer
Flur: 2
Flurstück: 40, 42

Die Anlage des Gertrudenhammers hat ihren Ursprung in der von Fürst Walrad von Nassau-Usingen in den Jahren 1692/93 an Stelle der im Dreißigjährigen Krieg untergegangenen Neuweilnauer Herrenmühle erbauten „Neuen Schmelz“. 1694 wurde sie von dem aus Bern gebürtigen Kupferschmied Johannes Erny gepachtet und als Kupferschmelze und Kupferhammer betrieben. Vermutlich kamen damals auch Kupfererze aus Altweilnau zur Verarbeitung. Auf diesen Pächter geht der Bau der Scheune zurück, die auf einem Balken die Inschrift „JOHANNES ERNY ERBAUT ANNO 1718“ trägt. Aus der Frühzeit der Schmelz dürfte auch das traufständig zur Anfahrt stehende und zur genannten Scheune ressortierende Wohnhaus, ein über massivem Erdgeschoss errichteter, mit kräftigen Eckpfosten, weit ausholenden Mannfiguren und Krüppelwalmdach versehener Fachwerkbau, stammen. 1742 gliederte Erny seinem Werk als zweites gewerbliches Standbein eine Walkmühle an. 1819 verkauften die Nachfahren Ernys die auf dem Betrieb ruhende Erbleihe an Anselm Lossen (siehe auch Emmershäuser Hütte und Schmiedhof, Rod an der Weil). Unter Lossen wurde die neuweilnauer Anlage in einen Grobeisenhammer umgerüstet und erhielt als Hommage an dessen Frau den Namen „Gertrudenhammer“. Nach Einstellung des Betriebs 1867/68 wurde der gewerblich genutzte Gebäudepark in eine zweite Hofanlage mit Wohnhaus umfunktioniert. Zusätzlich entstand im 19. Jahrhundert ein in Fachwerk erstelltes Forsthaus.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.