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Unter der Regentschaft von Landgraf Friedrich VI. von Hessen-Homburg (1769-1829) 1826 im Zuge des Chausséenbaus errichtete, über den Erlenbach führende Brücke. Auf dem Mittelpfeiler, der nach Norden mit einem Vorkopf versehen ist, ruhen zwei Tonnengewölbe mit in Buntsandstein abgesetzen Bögen. Die Seiten modern saniert und ergänzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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