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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, das zu einer hakenförmigen Hofanlage gehört; das zweizonige, verputzte Wohnhaus stammt vermutlich aus der Zeit nach dem Dorfbrand von 1716, sein Gefüge scheint weitgehend ursprünglich erhalten zu sein. Eine Besonderheit ist das offenbar von einem älteren Bau wiederverwendete Rähm des Obergeschosses auf der Traufseite zum Hof, das einen Segensspruch sowie die Datierung 1604 trägt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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