Pfarrgasse/Ecke Grabenstraße, Rest der Ortsbefestigung
Pfarrgasse, Rest der Ortsbefestigung
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Hochtaunuskreis
Glashütten
Schloßborn
  • Grabenstraße
  • Pfarrgasse
Reste der Ortsbefestigung
Flur: 5
Flurstück: 161/3, 59/3

Im Jahr 1359 ließ Eberhard I. von Eppstein ein „festes Haus“, ein Jagdschloss mit Turm und Verlies, errichten und leitete gleichzeitig den Bau der Ortsbefestigung ein. „Born“ lag damals noch dicht eingebettet im herrschaftlichen Wald, der zumindest im Norden und Westen bis an den Ort vordrang.

Die Ortsbefestigung bestand aus einer Ringmauer, an der im Norden der Haingraben (dieser im Jahr 1911 in 3 m Breite und 2 m Tiefe mitsamt der Hainbuchenhecke noch deutlich bestehend) und im Westen ein weiterer Graben entlang liefen. An ihrem rund 700 m langen, mehrfach geknickten Verlauf standen an strategisch wichtigen Punkten insgesamt sieben Türme. Noch bestehend ist der Turm Ecke Graben­straße / Pfarrgasse, der zusammen mit dem Mauerrest Aufschluss zur Art der Befestigung insgesamt gibt. Der aus Steinen vom Butznickel erbaute Turm war ursprünglich 16 m hoch, besitzt eine Mauerstärke von 1,70 m und einen inneren Durchmesser von 3,40 m. Auf dessen Mittelachse jeweils anstoßend Abschnitte der Ringmauer, wobei diejenige zum Graben hin (dort Wehrgang?) durch eine Turmtür zu betreten war. Im Inneren des Turmes ein mit Schlitz belüftetes Verlies mit Einstieg im Kreuzgewölbe, darüber Mannschafts­raum. 1891 Kappung des Turmes aufgrund fortschreitender Verwitterung um 2 m. 1928 Sanierung: Abtragung bis über das Kreuzgewölbe auf 7 m Höhe, Einzug einer Betonplatte und erneute Aufmauerung in schwächerer Wandstärke auf insgesamt 12 m. Schießscharten und Tür zur Grabenmauer neu gestaltet. Der bestehende Rest der Ringmauer war Verbindung zwischen dem Eckturm und dem Tor, einziger Durchgang für die Bewohner „Borns“. Sie verlief entlang des Pfarrgartens und war herrschaftlicher Besitz. Die ursprüngliche Mauerhöhe von 7 m am Turmansatz noch sichtbar. 1891 Kürzung auf 2/3 der damaligen Länge. 1940 durch Frosteinwirkung Teileinsturz, Abtragung auf die heutige Länge und Höhe. 1803 wurden Turm und Restmauer geschützt und in Nassauischen Staatsbesitz genommen.

Bis zu seinem Einsturz 1860 vorhanden war der mit der „Burg“ in Verbindung stehende Turm. Seine Ruine wurde damals ohne Befundaufnahme restlos beseitigt. Gute Kenntnisse indes gewann man im Zuge der Kanalisationsarbeiten 1938 (diesen sind im übrigen die meisten Kenntnisse zum Baubestand und Verlauf der Befestigung zu verdanken) vom Turm an der Grabenstraße, dessen Rest im Boden versteckt liegt (Höhe 3,5 m, Mauerstärke 2 m, Innendurchmesser 3,75 m). Nach seiner Entdeckung versiegelte man den Stumpf mit einer Betondecke und legte einen Zugang zur Bornstraße hin. Wenige Jahre später tat der damit gewonnene Raum seinen Dienst als Luftschutzkeller. Im gleichen Jahr kam am oberen Ende der Langstraße eine aus der Zeit des Mauerbaus stammende, 3 m breite Öffnung mit zwei nach außen weisenden Mauerwangen von 1,5 m Stärke zu Tage, in denen Teile einer kleinen Bastion vermutet werden. Die ortsumspannende Ringmauer ruhte offenbar auf einem außerordentlich gut im Boden verankerten Fundament. Dieser Befund ist vorwiegend durch die Aussagen von Bauherren des 17./18. Jahrhunderts belegt, die sich zum Bau von Häusern und Scheunen gern des Materials der aufgelassenen Befestigung bedienten und die Gründungsmauern – zu ihrem Leidwesen – nur unter größten Anstrengungen aus dem Boden zu lösen vermochten. 1891 hatte noch sichtbar ein Mauerrest am Ende der Hirten­gasse gestanden. Weitere, unterirdisch vorhandene Teile wurden im 20. Jahrhundert in der Graben- wie auch in der Burgstraße angeschnitten. Ein- und Auslass gewährte den Bewohnern von „Born“ allein das am südlichen Ende der Langstraße angelegte Tor („Port“), das mit einem Fallgatter ausgestattet und vielleicht von zwei kleinen Türmen flankiert war. Als ein weiterer Durchlass wird das im Westen gelegene „Untertor“ genannt, das der „Burg“ als Tor zur Außenwelt diente. Mit dem Dorfinneren war diese zudem mit einem Ecke Lang- und Burgstraße befindlichen Tor verbunden. Um 1700 bestand zwischen den Türmen Nr. 6 und 5 eine eventuell auf Kriegsschäden beruhende Öffnung, deren Tür zum Kirchgangweg der Einwohner Glashüttens führte. Die Befestigung von „Born“ war während des Dreißigjährigen Krieges durch die Schweden schwer beschädigt worden und wurde in Anbetracht der fortgeschrittenen Kriegstechnik nicht mehr erneuert. ­Lediglich die Hauptpforte, von der Fundamentreste erhalten sein sollen, wurde 1688 wieder restauriert und zumindest bis ins Jahr 1712 als solche genutzt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

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