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1850/52 entstand an der verlängerten Schloßstraße als längst fälliger Ersatz für das 1814 abgebrannte Pfarrhaus ein aus Wohnhaus und Scheune bestehendes Anwesen. Die sich im Gegenüber platzierten Gebäude sind über einen Hofraum erschlossen, der zum Burghain hin von einer Stützmauer begrenzt wird. Das zweigeschossige und hell verputzte Wohnhaus mit Walmdach weist ungegliederte, streng dreiachsig durchfensterte Fassaden auf. Sein nüchterner Ausdruck wird etwas gelockert durch die Segmentbogenöffnungen, die zudem den gestalterischen Bezug zum Tor der blockhaft aus Bruchstein erbauten Scheune herstellen. Das Wirtschaftsgebäude wird seit seinem Umbau für Zwecke der Gemeinde Kransberg genutzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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